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Dokument-ID: 999565
2.3.2 Checkliste – Fristenvormerk mit Eröffnung des Sanierungsverfahrens
Mit Eröffnung des Sanierungsverfahrens sind mit Vorliegen des Insolvenzedikts die folgenden Fristen vorzumerken:
- Frist Vorlage Gläubigerliste
- Frist erster Bericht und Bekanntgabe Kostenvoranschlag
- Frist umfassender Bericht (spätestens bis zur ersten Gläubigerversammlung, wenn es keine gibt, bis zur Berichtstagsatzung)
- Frist Vorlage Inventar/Schätzgutachten
- Frist Ende Anmeldefrist
- Termin Prüfungstagsatzung und Vorfrist Bericht zur Vorbereitung der Prüfungstagsatzung und Vorlage des Anmeldeverzeichnisses
- Termin Sanierungsplantagsatzung und Vorfrist zwei Wochen für Stellungnahme zum Sanierungsplanantrag
- Fristende zwei Wochen vor Sanierungsplantagsatzung – Vorlage Schlussrechnung
- Frist für Antrag auf Verlängerung der Unternehmensfortführung – Jahresfrist; Vorfrist ein Monat
- Anfechtungsfrist – die Anfechtungsklage muss binnen Jahresfrist, dh, vor Ablauf eines Jahres ab Verfahrenseröffnung eingebracht werden, sofern nicht ein Sanierungsplan geschlossen oder eine Verlängerung zwischen Gläubiger und Verwalter geschlossen wird.