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Dokument-ID: 1273684
1.5.2 Ansprüche bei Persönlichkeitsverletzungen
Bei Persönlichkeitsverletzungen durch KI-generierte Inhalte kommen folgende Ansprüche in Betracht:
- Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche: Die betroffene Person kann verlangen, dass die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte unterlassen wird und bereits veröffentlichte Inhalte entfernt werden. Dies gilt sowohl für Verstöße gegen § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild) als auch für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach § 16 ABGB sowie für kreditschädigende Äußerungen nach § 1330 Abs 2 ABGB.
- Schadenersatzansprüche: Bei schuldhaftem Handeln bestehen Ansprüche auf Ersatz des erlittenen Schadens. Dies umfasst sowohl materielle Schäden (etwa entgangene Lizenzeinnahmen bei unbefugter kommerzieller Nutzung von Bild oder Stimme) als auch immaterielle Schäden bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen.
- Datenschutzrechtliche Ansprüche: Neben den vorgenannten Persönlichkeitsrechten schützt auch die Datenschutzgrundverordnung natürliche Personen vor der unzulässigen Verwendung ihrer Daten. Inhalte wie Bilder oder die Stimme, anhand derer Personen identifizierbar sind, sind hiervon in der Regel betroffen. Aus diesem Grund kann die Verbreitung bzw sonstige Verwendung von solchen Daten auch dann unzulässig sein, wenn keine kreditschädigenden Äußerungen über die betroffene Person getätigt werden.