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Dokument-ID: 1195689
1.2 Allgemeines zur zivilrechtlichen Haftung (§§ 1295 ff ABGB)
Folgende Voraussetzungen sind für einen Schadenersatzanspruch nach dem ABGB notwendig:
- Vorliegen eines Schadens
- Kausalität der Handlung für den Schadenseintritt
- Verschulden
- Rechtswidrigkeit der Handlung