1.2.1 Vertragliche Haftung bei Schäden durch KI-Systeme
Wird ein Schaden durch Verletzung von vertraglichen Pflichten zugefügt, kann es zu einer vertraglichen Haftung kommen.
Im Vergleich zur deliktischen Haftung bietet die vertragliche Haftung den Vorteil, dass der Schädiger beweisen muss, dass ihn kein Verschulden trifft (Beweislastumkehr), was erhebliche praktische Vorteile für den Geschädigten bietet. Darüber hinaus sind auch reine Vermögensschäden ersatzfähig. Reine Vermögensschäden sind Vermögensschäden, die nicht auf die Verletzung eines absolut geschützten Rechtsguts (zB körperliche Unversehrtheit oder Eigentum) zurückzuführen sind und liegen somit vor, wenn jemand finanzielle Verluste erleidet ohne, dass eine Person verletzt wird oder eine Sache beschädigt wird. Tätigt ein Unternehmen falsche Investitionen aufgrund einer fehlerhaften Berechnung einer KI-gestützten Finanzsoftware und verliert eine erhebliche Summe Geld, entsteht dem Unternehmen ein reiner Vermögensschaden, der im Rahmen der vertraglichen Haftung – anders als bei der deliktischen Haftung – ersatzfähig sein kann.