Richtwertmietzins
Der Richtwertmietzins ist eine gesetzlich geregelte Mietzinsform im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Er gilt typischerweise für bestimmte Altbauwohnungen mit Mietverträgen ab dem 1. März 1994. Ausgangspunkt ist der Richtwert für eine mietrechtliche Normwohnung; dieser wird durch Zu- und Abschläge an die konkrete Wohnung angepasst. Maßgeblich sind etwa Lage, Ausstattung, Erhaltungszustand, Stockwerkslage, Balkon, Terrasse, Lift, Kellerabteil oder sonstige wertbildende Merkmale.
Der Richtwertmietzins ist daher keine frei wählbare Marktmiete. Er muss anhand des gesetzlichen Systems nachvollziehbar berechnet werden. Ein Lagezuschlag ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss dem Mieter spätestens bei Vertragsabschluss schriftlich bekanntgegeben werden. Die Richtwerte und Kategoriebeträge werden von Statistik Austria veröffentlicht. Mit 1. April 2026 kam es zu einer gedeckelten Anpassung von 1 %. Für bestehende Mietverhältnisse ist zusätzlich zu prüfen, ob und wie eine Wertsicherung vereinbart wurde und ob die formalen Voraussetzungen für eine Anhebung eingehalten wurden.