Zahlungsgarantie
Vorbemerkungen
Das gegenständliche Muster zeigt das Beispiel einer Zahlungsgarantie. Sie dient in erster Linie dem Verkäufer zur Sicherheit, dass er den Kaufpreis erhält.
Zahlungsgarantie
Die … [genaue Firmenbezeichnung des Käufers], FN …, mit dem Sitz in … [Ort], hat mit Ihnen einen Vertrag über die Lieferung von … abgeschlossen.
Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Bezahlung der auf Grundlage dieses Vertrags gelieferten und fälligen Waren übernimmt die X Internationale Bank Aktiengesellschaft hiermit Ihnen gegenüber eine unwiderrufliche und abstrakte Zahlungsgarantie bis zum Höchstbetrag von EUR … (in Worten: … Euro).
Wir verpflichten uns unwiderruflich, auf Ihre erste schriftliche Anforderung hin jeden von Ihnen verlangten Betrag bis zum vorgenannten Höchstbetrag binnen drei Bankarbeitstagen zu bezahlen, sofern Ihre Inanspruchnahme innerhalb der Garantiedauer bei uns einlangt und den in dieser Garantie festgelegten Anforderungen entspricht.
Die schriftliche Inanspruchnahme hat zu enthalten:
- Die Bezeichnung dieser Zahlungsgarantie,
- Die Erklärung, dass Sie die vertragsgegenständliche Lieferung ordnungsgemäß erbracht haben,
- Die Erklärung, dass die dadurch gesicherte Kaufpreisforderung fällig ist und der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht nachgekommen ist, und
- Die Angabe des aus dieser Garantie in Anspruch genommenen Betrags.
Der schriftlichen Inanspruchnahme sind folgende Unterlagen anzuschließen:
- Eine Kopie der maßgeblichen Rechnung,
- Ein Nachweis über die Lieferung entsprechend den vertraglich vereinbarten Lieferbedingungen, insbesondere ein Lieferschein, Übernahmebeleg, Frachtpapier oder ein sonst im Liefervertrag vorgesehener Liefernachweis.
Ihre Inanspruchnahme hat schriftlich zu erfolgen. Eine Übermittlung im Wege elektronischer Kommunikation ist nur wirksam, wenn sie über ein zwischen Ihnen und uns vorab vereinbartes sicheres Kommunikationsverfahren erfolgt.
Sofern vereinbart ist, dass Ihre Unterschrift im Abruffall durch ein Kreditinstitut bestätigt werden muss, ist die Inanspruchnahme zusätzlich mit einer Bestätigung der Echtheit Ihrer Unterschrift durch ein in Österreich oder am Sitz des Begünstigten zum Geschäftsbetrieb befugtes Kreditinstitut zu versehen.
Wir sind nicht berechtigt, die Berechtigung, das Bestehen, die Höhe oder die Durchsetzbarkeit der von Ihnen behaupteten Ansprüche aus dem Grundverhältnis zu prüfen oder Einwendungen aus dem Grundverhältnis zu erheben, soweit dem nicht zwingendes österreichisches Recht entgegensteht.
Zahlungen aus dieser Garantie erfolgen mit schuldbefreiender Wirkung auf das von Ihnen in der Inanspruchnahme bekanntgegebene Konto.
Diese Garantie tritt mit Ausstellung in Kraft und erlischt mit Ablauf des …, sofern nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt eine schriftliche Inanspruchnahme, die den vorstehenden Anforderungen entspricht, bei uns eingelangt ist.
Die Garantie erlischt vorzeitig, wenn Sie uns schriftlich erklären, aus dieser Garantie keine Ansprüche mehr geltend zu machen.
Das Recht, diese Garantie in Anspruch zu nehmen, ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragbar. Die Abtretung eines bereits entstandenen und fälligen Zahlungsanspruchs aus einer wirksam gezogenen Garantie bleibt zulässig, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
Diese Garantie unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der X Internationale Bank Aktiengesellschaft ausschließlich zuständig. Klagen der X Internationale Bank Aktiengesellschaft gegen den Begünstigten können wahlweise auch am allgemeinen Gerichtsstand des Begünstigten eingebracht werden. Die Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung richtet sich nach den zwingenden verfahrensrechtlichen Vorschriften.
Anmerkungen:
Bankgarantien werden für verschiedenste Zwecke gegeben, etwa als Ausschreibungsgarantie, Anzahlungsgarantie, Erfüllungsgarantie, Gewährleistungsgarantie, Haftrücklassgarantie oder Zahlungsgarantie.
Die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Kreditinstitut, eine Garantie an den Begünstigten zu erstellen, ist gem §§ 1002 ff ABGB ein Auftragsverhältnis. Das Kreditinstitut ist aufgrund der Auftragserteilung verpflichtet, im Interesse und auf Rechnung des Auftraggebers einen Garantievertrag mit dem Begünstigten abzuschließen.
Die Zahlungsgarantie dient dem Verkäufer als Absicherung für den Fall, dass der Käufer die vertraglich vereinbarte Leistung oder Lieferung nicht termingerecht bezahlen kann oder will.
Elektronische Kommunikationswege können die Inanspruchnahme erleichtern, bergen aber ohne präzise Festlegung ein erhebliches Unsicherheitsrisiko. Unklare Begriffe wie verschlüsselte Telekommunikation sagen für sich genommen noch nicht, welches Verfahren tatsächlich zulässig ist. Für die Praxis ist daher ein konkret vereinbarter sicherer Kommunikationsweg deutlich besser, weil dadurch Zugang, Authentizität und Form leichter nachvollziehbar bleiben.
Bei einer Zahlungsgarantie ist die Frage besonders wichtig, wie die ordnungsgemäße Lieferung im Abruffall nachgewiesen werden soll. Ein bloßer Verweis auf die Lieferung reicht in der Praxis oft nicht aus. Sinnvoll ist daher eine klare Dokumentationsregel, damit später nachvollziehbar ist, welche Unterlagen die vertragsgemäße Leistung des Verkäufers belegen sollen. Das reduziert das Risiko von Diskussionen über die Frage, ob der Garantiefall ausreichend dargelegt wurde.