2.7 Einvernehmliche Auflösung eines Mietvertrages
Vereinbarung
abgeschlossen zwischen
X (im Folgenden „Vermieter“ genannt)
und
Y (im Folgenden „Mieter“ genannt)
Die Vertragsparteien, X als Vermieter und Y als Mieter, haben am 01.01.2018 einen Mietvertrag betreffend die Geschäftsräumlichkeiten im Objekt … [Adresse], abgeschlossen. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Das gegenständliche Mietverhältnis wird vom Vermieter und Mieter einvernehmlich per 31.12.2020 aufgelöst. Der Mieter verpflichtet sich, den vertragsgegenständlichen Mietgegenstand bis spätestens 31.12.2020 dem Vermieter geräumt von nicht in Bestand gegebenen Fahrnissen, besenrein und frisch ausgemalt, unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub zu übergeben.
Der Mieter verpflichtet sich, innerhalb von drei Wochen nach wechselseitiger Unterfertigung dieser Vereinbarung einen gerichtlichen Räumungsvergleich zum gegenständlichen Bestandobjekt mit spätestem Rückstellungstermin 31.12.2020 zu unterfertigen.
Als Abschlagszahlung für die Rückstellung des Mietobjektes bezahlt der Vermieter einen Pauschalbetrag in der Höhe von EUR 400.000,– (vierhunderttausend Euro) an den austretenden Mieter.
Die Abschlagzahlung wird wie folgt ausbezahlt:
- EUR 100.000,– (einhunderttausend) bei Abschluss eines Räumungsvergleichs beim Bezirksgericht. Der Betrag wird mittels Überweisung an das Konto: … überwiesen.
- EUR 300.000,– mittels Bankgarantie laut Garantievertrag, der beim Räumungsvergleich vom Vermieter mitgebracht wird.
Nach Bezahlung der Abschlagzahlung und Übergabe der Schlüssel hat der Mieter (und alle eintrittsberechtigten Personen oder Gesellschaften) etwaige Ansprüche und Rechte auf das Mietobjekt verwirkt.
…, am …
…
[Vermieter]
…
[Mieter]