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FORUM Media (red) - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster

9 Scheidungs(folgen)vereinbarung mit Ehegattenunterhaltsverzicht, gemeinsame Obsorge, Übertragung Liegenschaftsanteile

Vereinbarung gem § 55a Abs 2 EheG

Erstantragsteller: …
geboren am …, Beruf …
wohnhaft in …

Zweitantragstellerin: …
geboren am …, Beruf …
wohnhaft in …

Ehegattenunterhalt

Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeglichen Unterhalt, dies gilt auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter gesetzlicher Bestimmungen oder unverschuldeter Notlage, Krankheit und überhaupt für Ereignisse, die die Antragsteller derzeit nicht bedenken oder nicht voraussehen können.

Beide Antragsteller verzichten ausdrücklich auf die Geltendmachung der Umstandsklausel und erklären, keine Unterhaltsansprüche aus einem allfälligen, bewusst nicht geprüften Verschulden an der Zerrüttung der Ehe ableiten zu wollen. Weiters wird einvernehmlich festgehalten, dass kein Unterhaltsrückstand besteht. Den Parteien ist dabei bekannt, dass sie auch in Zukunft keinen wechselseitigen Anspruch auf Unterhalt geltend machen können und auch keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension haben.

Obsorge

Die beiden Antragsteller vereinbaren hinsichtlich des gemeinsamen mj Sohnes …, geboren am …, und der gemeinsamen mj Tochter …, geboren am …, dass mit der Obsorge, das ist das Recht und die Pflicht, die mj Kinder zu pflegen und zu erziehen, ihr Vermögen zu verwalten und sie zu vertreten, nach der Ehescheidung die beiden weiterhin gemeinsam betraut sind.

Die beiden mj Kinder … und … werden hauptsächlich im Haushalt der Zweitantragstellerin betreut.

Kindesunterhalt

Der Erstantragsteller verpflichtet sich zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages für … in Höhe von EUR … ab …, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, sowie zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages für … in Höhe von EUR … ab …, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, jeweils zu Handen der Kindesmutter. Diese monatlichen Unterhaltsbeiträge sind am … eines jeden Monats im Vorhinein an die Zweitantragstellerin zu bezahlen, wobei ein Respiro von 5 Tagen eingeräumt wird.

Dieser Berechnung wird ein Nettodurchschnittseinkommen des Erstantragstellers in Höhe von monatlich EUR … zugrunde gelegt. Einvernehmlich wird festgehalten, dass bis … kein Unterhaltsrückstand besteht.

Zusätzlich zum obgenannten Kindesunterhalt und ohne Anrechnung auf denselben verpflichtet sich der Erstantragsteller, die monatliche Prämie in Höhe von derzeit EUR … für den auf den mj gemeinsamen Sohn … lautenden Bausparvertrag mit der Kontonummer … sowie die monatliche Prämie in Höhe von derzeit EUR … für den auf die mj gemeinsame Tochter … lautenden Bausparvertrag mit der Kontonummer … bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Vertrages zu bezahlen. Die Auszahlung der jeweiligen Bausparguthaben erfolgt an die Zweitantragstellerin, die sich verpflichtet, die Guthaben für die beiden gemeinsamen Kinder … und … zu verwenden.

Kontaktrecht

Der Kindesvater ist berechtigt, die beiden mj Kinder in einer Woche an zwei Tagen (dzt Modus von Dienstagabend bis Donnerstagabend) sowie in der darauffolgenden Woche von Freitagabend 19 Uhr bis Sonntagabend 19 Uhr zu sich zu nehmen. Dabei ist der Kindesvater berechtigt, die Kinder von der Wohnung der Kindesmutter abzuholen und sie im Falle einer einvernehmlichen Verlängerung des Wochenendbesuchsrechtes am Montag in die jeweilige Schule zu bringen.

Die Kindeseltern vereinbaren ein Urlaubskontaktrecht des Kindesvaters von zumindest zwei zusammenhängenden Wochen während der Sommerferien und vereinbaren in diesem Zusammenhang, diesen Urlaub zumindest sechs Monate davor abzuklären.

Der Kindesvater ist darüber hinaus berechtigt, die beiden mj Kinder eine halbe Woche in den Osterferien sowie eine Woche in den Weihnachtsferien zu sich zu nehmen.

Liegenschaften

Der Erstantragsteller ist Eigentümer von … Anteilen, die Zweitantragstellerin Eigentümerin von … Anteilen der Liegenschaft EZ … Grundbuch … Auf der genannten Liegenschaft mit der Grundstücksadresse … befindet sich ein Einfamilienhaus, in dem sich die bisherige Ehewohnung befindet. Die Liegenschaft hat nachfolgenden Grundbuchsstand:

… [Grundbuchsauszug einfügen]

Die Zweitantragstellerin verpflichtet sich, unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub bis längstens … gemeinsam mit den mj Kindern … und … aus der ehelichen Wohnung unter Mitnahme ihrer persönlichen Sachen auszuziehen.

Die Zweitantragstellerin anerkennt das alleinige Eigentum des Erstantragstellers an sämtlichen derzeit in der Ehewohnung befindlichen Einrichtungsgegenständen.

Die Zweitantragstellerin ist berechtigt, die Hälfte des in der Ehewohnung befindlichen beweglichen Hausrates (Geschirr, Bettwäsche, Handtücher etc) sowie die im Eigentum der gemeinsamen mj Kinder stehenden Fahrnisse anlässlich ihres Auszuges aus der Ehewohnung mitzunehmen.

Die Zweitantragstellerin überträgt im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse ihre … Anteile an der Liegenschaft EZ … Grundbuch …, an den Erstantragsteller und dieser übernimmt diese … Anteile an der genannten Liegenschaft, sodass er Alleineigentümer dieser Liegenschaft wird.

…, geboren am …, erteilt hiermit ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung, dass aufgrund dieses Vergleiches, ob der in ihrem Eigentum stehenden … Anteile an der unter Punkt … genannten Liegenschaft ohne ihr weiteres Wissen, jedoch nicht auf ihre Kosten, das Eigentumsrecht für …, geboren am …, einverleibt werde.

Der Erstantragsteller verpflichtet sich, sämtliche mit der Übertragung der unter Punkt … und … genannten Liegenschaftsanteile verbundenen Kosten, Gebühren und Abgaben aller Art in seine alleinige Zahlungsverpflichtung zu übernehmen und diesbezüglich die Zweitantragstellerin schad- und klaglos zu halten.

Sonstige Vermögenswerte

Die beiden Antragsteller haben gemeinsam bei der … zu Konto Nummer … ein Darlehen in Höhe von EUR … sowie zu Kontonummer … ein Darlehen in Höhe von EUR … aufgenommen. Vom erstgenannten Darlehen haftet zum Stichtag … ein Betrag von EUR …, vom zweitgenannten Darlehen haftet zum Stichtag … ein Betrag von EUR … aus. Diese Darlehen sind aufgrund der Pfandurkunde vom … sub C-LNR … der Liegenschaft EZ … Grundbuch … als Haupteinlage sowie sub C-LNr … der Liegenschaft EZ … Grundbuch … als Nebeneinlage einverleibt.

Der Erstantragsteller verpflichtet sich, die Rückzahlung der genannten Verbindlichkeiten in sein alleiniges Zahlungsversprechen zu übernehmen und die Zweitantragstellerin für den Fall ihrer Inanspruchnahme schad-, klag- und exekutionslos zu halten. Die Parteien beantragen Beschlussfassung nach § 98 EheG, so dass der Erstantragsteller Hauptschuldner und die Zweitantragstellerin Ausfallsbürgin ist.

Weitere Schulden sind nicht vorhanden.

Der Erstantragsteller überträgt sein Eigentum am Pkw …, behördliches Kennzeichen … (Fahrgestellnummer …) an die Zweitantragstellerin. Der Erstantragsteller verpflichtet sich, binnen 14 Tagen nach Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses obgenannten Pkw an die Zweitantragstellerin samt Schlüssel und Typenschein zu übergeben. Er verpflichtet sich zudem, allfällig weitere Erklärungen gegenüber der Zulassungsbehörde im Sinne dieser Vereinbarung abzugeben. Die Zweitantragstellerin verpflichtet sich, die Ummeldung des Fahrzeuges binnen 4 Wochen ab Übergabe der Schlüssel sowie Dokumente vorzunehmen.

Der Pkw …, behördliches Kennzeichen … (Fahrgestellnummer …) verbleibt im Alleineigentum des Erstantragstellers.

Es bestehen keine Lebensversicherungen.

Eheliches Gebrauchsvermögen

Festgestellt wird, dass sonstige eheliche Ersparnisse oder Schulden nicht bestehen. Das sonstige eheliche Gebrauchsvermögen wurde bereits aufgeteilt.

Ausgleichszahlung

Der Erstantragsteller verpflichtet sich, der Zweitantragstellerin aus dem Titel der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse eine Ausgleichszahlung im Betrag von EUR … zu bezahlen. Der genannte Betrag ist binnen 4 Wochen nach Rechtskraft der Scheidung an die Zweitantragstellerin auf deren Konto … bei der … (BLZ …) zu bezahlen. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung gelten 6 % Verzugszinsen als vereinbart.

Sonstiges

Die Gerichtsgebühren werden von den beiden Antragstellern jeweils zur Hälfte getragen, die Kosten der jeweiligen Rechtsvertretung werden von beiden Antragstellern jeweils selbst getragen.

Die Antragsteller erklären unwiderruflich, auf weitere Ansprüche gegeneinander hinsichtlich des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse (§§ 81 ff EheG) sowie hinsichtlich der Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen (§ 98 ABGB), sofern solche bestehen, zu verzichten.

…, am …

…
Erstantragsteller/in

…
Zweitantragsteller/in

Anmerkungen:

Der Antrag auf Aufteilung des Vermögens muss innerhalb eines Jahres nach der endgültigen Scheidung gestellt werden. Falls die Frist nicht eingehalten wurde, besteht kein Aufteilungsanspruch mehr.

Als eheliches Gebrauchsvermögen werden sämtliche Güter bezeichnet, die von beiden Ehepartnern gemeinsam genutzt werden und während der aufrechten Ehe erworben wurden. Dazu gehört Hausrat wie Geschirr, Besteck und Mobiliar, aber auch die Ehewohnung und Haustiere.

Viele Scheidungs(folgen)vereinbarungen unterliegen einer Formpflicht und sind notariell zu beglaubigen. Wurde gegen eine Formpflicht verstoßen, ist die Scheidungs(folgen)vereinbarung nichtig.