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Gudrun Hasenauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

11 Heizung der Hausbesorgerwohnung

Freie Heizung 2026

Bei dieser Variante bezahlt der Hausbesorger seine Heizkosten nicht selbst, sondern ist er zB an die Zentralheizung des Hauses angeschlossen. Es ist dabei Folgendes zu beachten:

Sozialversicherung:

Pflichtiger Sachbezug in Höhe von EUR 0,58 je m² Wohnnutzfläche monatlich (zwölfmal jährlich), 2025

Lohnsteuer:

Der Sachbezugswert von EUR 0,58 je m² Wohnung (unabhängig von der Ausstattung) ist monatlich (zwölfmal jährlich) auf die Lohnsteuerbasis aufzuschlagen.

Heizkostenbeiträge des Hausbesorgers oder Hausbetreuers kürzen die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerbasis des Sachbezugswertes.

DG-Beitrag und Kommunalsteuer:

Pflichtig wie Sachbezugswert

Heizkostenzuschuss

Bei dieser Variante bezahlt der Hausbesorger seine Heizkosten selbst, erhält aber vom Dienstgeber laut dienstvertraglicher Vereinbarung einen Teil ersetzt.

Sozialversicherung:

Pflichtig als Teil des Entgeltes

Lohnsteuer:

Pflichtig als Teil des Entgeltes

DG-Beitrag und Kommunalsteuer:

Pflichtig

Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht

Die freie Heizung sowie der Heizkostenzuschuss sind freiwillige Leistungen des Dienstgebers an den Hausbesorger oder Hausbetreuer, sie können daher nur als Betriebskosten verrechnet werden, wenn alle Mieter bzw alle Wohnungseigentümer rechtskräftig zugestimmt haben.