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Gudrun Hasenauer | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Erläuterungen zu den Lohngruppen laut MLT für Österreich

Zuordnung der Hausbetreuungstätigkeiten zu den Lohngruppen

Gibt der MLT keine Auskunft über die Zuordnung der einzelnen Tätigkeiten zu den Lohngruppen 1, 2 oder 3, kann folgende Aufstellung als Arbeitsbehelf gelten:

Einstufungsgruppe 1

Reinigungsarbeiten betreffend:

  1. Stiegenhäuser, Gänge, Türen, Kellergängen, Abstellräume, Dachböden
  2. Aufzugskabinen, Waschküchen, Wäschetrockenräume
  3. Reinigung von Hobbyräumen (mit Schlüsselverwaltung LG 2)
  4. Reinigung von Gang-WCs, von einzelnen Parteien benützt
  5. Müllgefäßreinigung (evtl SEG-Zulagen bei Biotonnen), bei Einsatz technischer Geräte ist LG 3 anzuwenden
  6. Fenster reinigen 2 x jährlich inklusive Fensterstockputzen, Entlohnung je m² der Fensterflügel zuzüglich Rahmen
  7. Reinigungsarbeiten im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten (mit Koordination der Firmen Einstufungsgruppe 2)

Beispiele für sonstige Arbeiten nach Einstufungsgruppe 1:

  • Laub entfernen

Einstufungsgruppe 2

Beaufsichtigung und Reinigung betreffend:

  1. Tief- und Palettengaragen
  2. Kontrolle/Beaufsichtigungstätigkeiten wie zB: Lampen wechseln, Zählerstände ablesen, Entlüften der Heizungsleitungen, Mängel an Hausverwaltung melden
  3. Waschküchen inklusive Waschmaschinen und Trockner
  4. Saunen und Schwimmbäder (Einteilung der Benutzer, Öffnen und Sperren)
  5. Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen (Beobachtung, Kontrolle, Meldung)
  6. Teppichreinigung auf Gängen
  7. Arbeiten in Sickerschächten mit Wartung (evtl SEG-Zulagen)
  8. Grünflächenbetreuung, Baumschnitt (evtl SEG-Zulagen, mit Ausbildung LG 3)
  9. Gehsteigbetreuung (Winterdienst ist wegen Arbeitszeitgesetz im Zusammenhang mit Umfang der Reinigungspflicht laut Straßenverkehrsordnung nicht zulässig)
  10. Laubengänge etc von Schnee und Eis befreien (evtl SEG-Zulagen)

Beispiele für sonstige Arbeiten nach Einstufungsgruppe 2:

  1. Botengänge
  2. PC-Arbeiten (je nach Umfang und Schwierigkeit LG 2 oder 3, evtl Kostenersatz für Strom)

Einstufungsgruppe 3

Über die Beaufsichtigung hinausgehende Betreuung, Wartung oder/und Kontrolle:

  1. Von Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen
  2. Von Saunen, Schwimmbädern, Kontrolle der hygienischen Standards, spezifisch erforderliche Reinigung, bei Schwimmbädern mit Einsatz von Chemikalien und technischen Anlagen (evtl SEG-Zulagen)
  3. Reinigung und Kontrolle von Spielplätzen, Kleinreparaturen
  4. Aufzugsbetreuung (wöchentlich oder monatlich) laut TÜV, ohne Notbefreiung

Zum Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich 2025 siehe auch:
RIS – Festsetzung des Mindestlohntarifs für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer für Österreich – Bundesrecht konsolidiert, ausgegeben am 16.11.2025.