Beleuchtungseinrichtungen an Maschinen
Rechtliche Grundlagen
Anhang I, 1.1.4 MSV 2010 |
§ 41 Abs 4 AM-VO |
Kann das Fehlen einer Beleuchtungseinrichtung an einer Maschine trotz Vorhandensein normaler Umgebungsbeleuchtung ein Risiko verursachen, muss eine Maschine mit einer Beleuchtung versehen sein, die für die durchzuführenden Arbeitsgänge geeignet ist.
Kurze Beschreibung der Anforderungen:
Die Maschine muss mit einer den Arbeitsgängen entsprechenden Beleuchtung geliefert werden, falls das Fehlen einer solchen Beleuchtung trotz normaler Umgebungsbeleuchtung ein Risiko verursachen kann. Weiters muss sie so konstruiert und gebaut sein, dass die Beleuchtung keinen störenden Schattenbereich, keine Blendung und keine gefährlichen Stroboskopeffekte bei beweglichen Teilen verursacht. Erfordern bestimmte innen liegende Bereiche häufiges Prüfen, Einrichten oder Warten, müssen sie mit geeigneter Beleuchtung versehen sein.