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Dokument-ID: 1164444
12.8 CE-Kennzeichnung gemäß den Standards der neuen Maschinenverordnung (MVO)
Für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Maschinen und Gesamtmaschinen („Anlagen“) wurde in der europäischen Gemeinschaft bzw dem europäischen Wirtschaftsraum eine Änderung vorgenommen. Die neue europäische Maschinenverordnung 2023/1230, welche am 20. Jänner 2027 nach einer Übergangsfrist von 42 Monaten in Kraft treten soll, wurde am 19. Juli 2023 veröffentlicht und wird die neue Inverkehrbringervorschrift für Maschinen und Gesamtmaschinen darstellen.