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Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

6.1.2 Checkliste allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen

 

Erfüllt

Teilweise erfüllt

Nicht erfüllt

Nicht zutreffend

Sind die Schutzeinrichtungen ausreichend stabil gebaut und werden sie sicher in Position gehalten?

 

 

 

 

Verursachen die Schutzeinrichtungen keine zusätzlichen Gefährdungen wie zB Quetschstellen?

 

 

 

 

Können die Schutzeinrichtungen nicht auf einfache Weise umgangen oder außer Funktion gesetzt werden?

 

 

 

 

Ist der Abstand zum Gefahrenbereich ausreichend dimensioniert, dh ist zB verhindert, durch ein Schutzgitter hindurchzugreifen und in den Gefahrenbereich zu gelangen?

 

 

 

 

Wird durch die Schutzeinrichtungen die Beobachtung des Arbeitsvorganges nicht mehr als notwendig eingeschränkt?

 

 

 

 

Ist verhindert, dass Schutzeinrichtungen unabsichtlich verstellt oder ausgeschaltet werden?

 

 

 

 

Können die für Werkzeugwechsel und für Wartungszwecke erforderlichen Eingriffe ohne Abnahme oder Außerbetriebnahme von Schutzeinrichtungen durchgeführt werden?

 

 

 

 

Ist bei diesen Arbeiten der Zugang ausschließlich auf den für die Arbeit notwendigen Bereich beschränkt?

 

 

 

 

Verhindern trennende Schutzeinrichtungen ein mögliches Herausschleudern oder Herabfallen von Werkstoffen und Gegenständen?

 

 

 

 

Verhindern trennende Schutzeinrichtungen mögliche Emissionen, zB von Gasen oder Strahlung?

 

 

 

 

Lassen sich die Befestigungen feststehender trennender Schutzeinrichtungen nur mit Werkzeugen lösen oder abnehmen?

 

 

 

 

Bleiben die Befestigungsmittel nach dem Abnehmen der Schutzeinrichtungen mit den Schutzeinrichtungen oder mit der Maschine verbunden?

 

 

 

 

Bleiben beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit der Maschine verbunden, wenn sie geöffnet sind?

 

 

 

 

Erfüllen beweglich trennende Schutzeinrichtungen mit Verriegelung alle Anforderungen nach Anhang I, 1.4.2.2 der MSV 2010?

 

 

 

 

Können zugangsbeschränkende verstellbare Schutzeinrichtungen leicht und ohne Werkzeug verstellt werden?

 

 

 

 

Sind nicht-trennende Schutzeinrichtungen so konstruiert und in die Steuerung der Maschine integriert, dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange sie vom Bedienungspersonal erreicht werden können?

 

 

 

 

Gewährleisten nicht-trennende Schutzeinrichtungen, dass Personen bewegliche Teile nicht erreichen können, solange diese Teile in Bewegung sind?

 

 

 

 

Wird bei der Auslegung und Anordnung von nicht-trennenden Schutzeinrichtungen die Nachlaufzeit von Maschinenteilen berücksichtigt?

 

 

 

 

Bei Fehlen oder Störung einer nicht-trennenden Schutzeinrichtung: Wird das Ingangsetzen beweglicher Teile verhindert bzw werden die beweglichen Teile stillgesetzt?

 

 

 

 

Ist die Einstellung nicht-trennender Schutzeinrichtungen nur durch eine absichtliche Handlung möglich?

 

 

 

 

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