10.3.1 Checkliste Personelle Voraussetzungen zur Verwendung von Bolzensetzgeräten
| ja | nein |
Nur besonders geschulte und unterwiesene Personen verwenden dürfen Bolzensetzgeräte verwenden |
|
|
Die Namen dieser Personen sind bekannt |
|
|
Unbefugte Personen können Bolzensetzgeräte nicht in Betrieb nehmen |
|
|
In explosionsgefährdeten Bereichen werden Bolzensetzgeräte nicht eingesetzt |
|
|
Die Bedienungsanleitung der Geräte ist vorhanden und bekannt |
|
|
Für die Verwendung von Bolzensetzgeräten wurde eine Betriebsanweisung erstellt (nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sinnvoll) |
|
|