10.4.1 Checkliste Allgemeine Sicherheit beim Schweißen
| ja | nein |
Die Gasflaschen sind durch Farbringe oder Gesamtlackierung nach ihrem Inhalt gekennzeichnet |
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Sicherheitseinrichtungen gegen Flammenrückschlag, Gasrücktritt und Nachströmen an den Entnahmestellen oder dem Abgang des Druckminderers sind vorhanden und intakt |
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Bei Flaschenbatterien: Vor Eingang in den Druckminderer muss eine Absperreinrichtung der Sammelleitung vorhanden sein |
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Rohrleitungen müssen gegen Korrosion geschützt und geerdet sein, für Acetylen müssen sie aus Stahl sein |
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Zur Wartung von Schweißgeräten und zum autogenen Schweißen dürfen nur geschulte und verlässliche Personen herangezogen werden |
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Das Mindestalter für die Verrichtung von Schweißarbeiten beträgt 17 Jahre |
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Die Betriebsanweisung (nicht gesetzlich gefordert, aber empfohlen) beinhaltet die Namen der Personen, die für die Arbeiten herangezogen werden dürfen |
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Unbenützte Gasflaschen werden nicht neben dem Schweißplatz gelagert |
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Im Arbeitsraum übersteigt die Anzahl der unbenützten Gasflaschen die der benützten nicht |
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Sowohl leere als auch gefüllte Flaschen werden gegen Umfallen gesichert und so transportiert, dass Beschädigungen vermieden werden |
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Beim Transport und der Lagerung sind die Schutzkappen aufgeschraubt, ausgenommen beim Verfahren mit dem Flaschenwagen |
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Die Betriebsanweisung enthält konkrete Angaben darüber, wo die Flaschen zu lagern sind und wie sie bei Lagerung und Transport gesichert werden |
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