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Dokument-ID: 1253938
2.5 Risikoanalyse – Niederspannungsrichtlinie
Die europäische Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU wurde in Österreich durch die Niederspannungsgeräteverordnung (NspGV 2015) umgesetzt. Sie ist eine Herstellervorschrift und regelt das Inverkehrbringen, die Beschaffenheit und die CE-Kennzeichnung der meisten elektrischen Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung von 50 bis 1000 V Wechselstrom und 75 bis 1500 V Gleichstrom.