© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 981730

Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

10.2.2 Checkliste Unterlagen, Unterweisungen

 

ja

nein

nZ*

Die Betriebsanleitung des Staplers ist zugänglich, allen Fahrern bekannt und wird eingehalten.

 

 

 

Alle Fahrer werden vor allem über die speziellen betrieblichen Verhältnisse und das betriebsinterne Verkehrskonzept besonders unterwiesen.

 

 

 

Werden Betriebsfremde als Fahrer eingesetzt, werden sie über die speziellen betrieblichen Verhältnisse und das betriebsinterne Verkehrskonzept unterwiesen.

 

 

 

§ 18 AM-VO über Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten ist bekannt und wird eingehalten.

 

 

 

§§ 21 und 22 AM-VO über das Heben von Arbeitnehmern und die Verwendung von Arbeitskörben sind bekannt und werden eingehalten.

 

 

 

Es werden nur Arbeitskörbe verwendet, die für den jeweiligen Stapler geeignet sind (vom Hersteller vorgesehen oder Abnahmeprüfung nach § 7 AM-VO).

 

 

 

Die Bestimmungen über Verkehrswege, Ausgänge und Lagerflächen der AStV (§§ 2, 3, 7 und 10) sind bekannt und werden eingehalten.

 

 

 

§§ 52 und 53 über die Beschaffenheit von Hebezeugen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind bekannt und werden eingehalten.

 

 

 

Das Wissen und die Einhaltung dieser Verhaltensmaßnahmen werden regelmäßig kontrolliert.

 

 

 

Bei Nichteinhaltung wird nach Abmahnung die Fahrbewilligung entzogen.

 

 

 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Sicherheitshandbuch für Maschinen, Anlagen und Werkzeuge in unserem Shop! Zum Shop