10.2.2 Checkliste Unterlagen, Unterweisungen
| ja | nein | nZ* |
Die Betriebsanleitung des Staplers ist zugänglich, allen Fahrern bekannt und wird eingehalten. |
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Alle Fahrer werden vor allem über die speziellen betrieblichen Verhältnisse und das betriebsinterne Verkehrskonzept besonders unterwiesen. |
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Werden Betriebsfremde als Fahrer eingesetzt, werden sie über die speziellen betrieblichen Verhältnisse und das betriebsinterne Verkehrskonzept unterwiesen. |
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§ 18 AM-VO über Benutzung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten ist bekannt und wird eingehalten. |
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§§ 21 und 22 AM-VO über das Heben von Arbeitnehmern und die Verwendung von Arbeitskörben sind bekannt und werden eingehalten. |
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Es werden nur Arbeitskörbe verwendet, die für den jeweiligen Stapler geeignet sind (vom Hersteller vorgesehen oder Abnahmeprüfung nach § 7 AM-VO). |
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Die Bestimmungen über Verkehrswege, Ausgänge und Lagerflächen der AStV (§§ 2, 3, 7 und 10) sind bekannt und werden eingehalten. |
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§§ 52 und 53 über die Beschaffenheit von Hebezeugen und selbstfahrenden Arbeitsmitteln sind bekannt und werden eingehalten. |
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Das Wissen und die Einhaltung dieser Verhaltensmaßnahmen werden regelmäßig kontrolliert. |
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Bei Nichteinhaltung wird nach Abmahnung die Fahrbewilligung entzogen. |
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