7.7 Checkliste Beendigung von Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
| NZ* | ja | nein |
Nach der Beendigung von Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten sind alle Schutzeinrichtungen für den Normalbetrieb wieder anzubringen und in Betrieb zu nehmen. |
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Die Schutzeinrichtungen sind, nachdem sie angebracht wurden, auf entsprechende Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. |
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Es ist eine Rücknahme der für die Arbeiten erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, Absperrungen und Beschilderungen vorzunehmen. |
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Es sind Funktionstests der Sicherheitseinrichtungen vorzunehmen. |
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Es ist eine Kontrolle des ordnungsgemäßen Zustandes der Maschine oder der Gesamtmaschine (Anlage) vorzunehmen. |
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Es sind alle Werkzeuge und alle Hilfsmittel, die für die Wartung und Instandhaltung erforderlich waren, aus dem Arbeitsbereich zu entfernen. |
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Es ist für Ordnung zu sorgen, Verunreinigungen sind zu entfernen, Abfälle sind zu entsorgen. |
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Wenn im Rahmen der Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten Entleerungs- und Entlüftungsarmaturen zum Einsatz gekommen sind, dann sind diese wieder zu schließen und zu sichern. |
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Es ist zu überprüfen, ob die Versorgungsmedien hinsichtlich korrektem Anschluss, spezifikationsgemäßer Qualität und bereit gestellter Menge gegeben sind. |
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Für den Fall, dass Medien eingebracht werden mussten, sind diese nach Abschluss der Arbeiten vollständig zu entfernen. Das ist auch entsprechend zu überprüfen und zu dokumentieren. |
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Der Normalbetrieb darf erst dann gestartet werden, wenn alle Beteiligten informiert wurden. |
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Maschinen oder Anlagen mit gefahrbringenden Energien müssen gegen Wiederanfahren gesichert sein. |
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Hinweisschilder und Absperrungen dürfen nie ohne Rücksprache entfernt werden. |
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Alle Service- und Wartungsmitarbeiter müssen sich aus dem Gefahrenbereich entfernen. |
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Die Freigabe der Maschine oder Anlage muss durch eine bewusste Handlung des Instandhaltungspersonals erfolgen. |
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Beim Hauptschalter sind alle Schlösser zu entfernen. Erst wenn das letzte Schloss entfernt ist, darf ein Wieder-Ingangsetzen der Maschine möglich sein. |
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Eine Erprobung der Maschine oder der Anlage ist zu planen und durchzuführen. |
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Mit einer entsprechenden Dokumentation, dass alle Schutzeinrichtungen funktionieren sowie welche Tätigkeiten in Bezug auf Instandhaltung und Wartung durchgeführt wurden, ist dies zu belegen. |
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Eine Information an den Verantwortlichen über die Beendigung der Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten muss erfolgen. |
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Es hat auch eine Information an Produktionsverantwortliche im Unternehmen über etwaige Änderungen von Maschinenfunktionen zu erfolgen. |
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Der Betreiber muss, nachdem die Instandhaltungs- und Wartungstätigkeiten abgeschlossen wurden und die Maschine übergeben ist, ebenfalls eine Überprüfung der sicheren Funktion durchführen. |
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Weitere Punkte: … |
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