6.8.1 Checkliste Anforderungen an Schaltmatten und Schaltplatten
Anforderungen an Schaltmatten und Schaltplatten | Erfüllt | Nicht erfüllt | Nicht relevant |
Schaltmatten und Schaltplatten sind so angeordnet, dass gefährliche Bereiche durch diese vollständig abgedeckt sind. |
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Schaltmatten und Schaltplatten sprechen ab einem Gewicht von 15 kg an. |
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Bei Betreten von Schaltmatten und Schaltplatten wird die gefahrbringende Maschinenbewegung sofort abgeschaltet. |
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Der Sicherheitsabstand von Schaltmatten und Schaltplatten zur Gefahrenstelle ist unter Berücksichtigung der Nachlaufzeit der gefahrbringenden Maschinenbewegung gewählt. |
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Ein Umgehen der Schutzfunktion durch Überschreiten (Überspringen) oder Hintertreten ist nicht möglich. |
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Zusätzliche Schutzeinrichtungen wie Türen oder Schutzbleche können nicht auf einfache Weise abmontiert oder geöffnet werden. |
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Durch Schaltmatten und Schaltplatten wird die Arbeit möglichst wenig behindert, es ist kein „Anreiz“ zur Manipulation gegeben. |
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Es ist unmöglich, die Schaltmatten und Schaltplatten händisch zu verschieben oder zu entfernen. |
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Die Grenzen des Schutzbereichs sind eindeutig erkennbar. |
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Schaltmatten und Schaltplatten dienen als Absicherung eines Gefahrenbereichs, es darf kein Steuern mit ihnen erfolgen. |
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Durch geeignete Mattenkanten und Leitungsschutz ist die Stolpergefahr minimiert. |
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