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Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

9.15.1 Checkliste zu Anforderungen an Hebezeuge

 

Erfüllt

Teilweise erfüllt

Nicht erfüllt

Nicht zutreffend

Ist die Maschine so konstruiert und gebaut, dass ausreichende Standsicherheit im Betrieb als auch außer Betrieb und in allen Phasen des Transports, der Montage und der Demontage sowie bei absehbarem Ausfall von Bauteilen gegeben ist?

 

 

 

 

Halten Hebezeug und alle dessen Bauteile den zu erwartenden Belastungen stand?

 

 

 

 

Ist das Hebezeug so konstruiert und gebaut, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung ein Versagen infolge Ermüdung und Verschleiß verhindert ist?

 

 

 

 

Sind alle verwendeten Werkstoffe so gewählt, dass sie den Beanspruchungen hinsichtlich Korrosion, Abrieb, Stoßbeanspruchung, Extremtemperaturen, Ermüdung, Kaltbrüchigkeit und Alterung standhalten?

 

 

 

 

Hält das Hebezeug Überlastungen bei statischen und dynamischen Prüfungen ohne bleibende Verformung und ohne offenkundige Schäden stand?

 

 

 

 

Sind die Durchmesser von Rollen, Trommeln und Scheiben auf die Abmessungen der Seile oder Ketten abgestimmt, für die sie vorgesehen sind?

 

 

 

 

Sind Rollen und Trommeln so konstruiert, gebaut und angebracht, dass die Seile oder Ketten, für die sie bestimmt sind, ohne seitliche Abweichungen vom vorgesehenen Verlauf aufgerollt werden können?

 

 

 

 

Sind Seile, die unmittelbar zum Heben oder Tragen von Lasten verwendet werden, nur an ihren Enden verspleißt?

 

 

 

 

Ist der Sicherheitsfaktor von Seilen und Seilenden mindestens 5, von Hebeketten mindestens 4?

 

 

 

 

Sind alle Lastaufnahmemittel und ihre Bauteile unter Berücksichtigung der Ermüdungs- und Alterungserscheinungen dimensioniert und weisen sie einen entsprechenden Betriebskoeffizienten auf?

 

 

 

 

Werden alle erforderlichen Prüfungen nachweislich durchgeführt?

 

 

 

 

Halten Bewegungsbegrenzungseinrichtungen die Maschine in sicherer Lage?

 

 

 

 

Wird ggf durch ein Warnsignal angekündigt, wenn Bewegungsbegrenzungseinrichtungen zur Wirkung kommen?

 

 

 

 

Ist verhindert, dass sich Lasten in gefährlicher Weise verschieben oder unkontrolliert herabfallen können, selbst dann, wenn die Energieversorgung ganz oder teilweise ausfällt?

 

 

 

 

Ist verhindert, dass eine Last allein unter Benutzung einer Reibungsbremse abgesenkt wird?

 

 

 

 

Sind Halteeinrichtungen so konstruiert und gebaut, dass ein unkontrolliertes Herabfallen der Lasten ausgeschlossen ist?

 

 

 

 

Ist der Bedienungsstand von Hebezeugen so angeordnet, dass der Bewegungsverlauf der in Bewegung befindlichen Teile ständig überwacht werden kann?

 

 

 

 

Werden Verletzungen von Personen durch Bewegungen der Last, des Lastträgers oder etwaiger Gegengewichte verhindert?

 

 

 

 

Sind alle Anforderungen des Anhang I, 4.1.2.8 der MSV 2010 an Hebezeuge, die feste Ladestellen anfahren, erfüllt?

 

 

 

 

Werden zur Steuerung der Bewegungen Stellteile mit selbsttätiger Rückstellung verwendet?

 

 

 

 

Bei Hebezeugen mit maximaler Tragfähigkeit von mehr als 1.000 kg oder einem Kippmoment von mehr als 40.000 Nm: Sind diese mit Einrichtungen ausgestattet, die den Fahrer bei Überlastung oder Überschreiten der Kippmomente warnen und eine Gefahr bringende Bewegung verhindern?

 

 

 

 

Ist die maximale Tragfähigkeit des Hebezeugs an gut sichtbarer Stelle angegeben?

 

 

 

 

Wenn die maximale Tragfähigkeit vom Betriebszustand abhängt: Ist jeder Bedienplatz mit einem Tragfähigkeitsschild versehen, auf dem die zulässigen Tragfähigkeiten (in Form von Diagrammen oder Tragfähigkeitstabellen) angegeben sind?

 

 

 

 

Trägt jeder Strang einer Kette, eines Seils oder eines Gurtes, der nicht Teil einer Baugruppe ist, eine Kennzeichnung mit Namen und Anschrift des Herstellers?

 

 

 

 

Werden die verwendete Prüfmethode und die maximale Tragfähigkeit angegeben?

 

 

 

 

Enthält die Erklärung von Ketten, Seilen und Gurten folgende Mindestangaben: Namen und die Anschrift des Herstellers, Beschreibung der Kette (Seil, Gurt) mit Angaben über die Nennabmessungen, Aufbau, Werkstoff und ggf metallurgische Sonderbehandlung?

 

 

 

 

Wird auf Lastaufnahmemitteln angegeben: die maximale Tragfähigkeit und (wenn für eine sichere Verwendung erforderlich) die Angabe des Werkstoffs?

 

 

 

 

Ist in der Betriebsanleitung für jedes Lastaufnahmemittel angegeben: Bestimmungsgemäße Verwendung, Einsatzbeschränkungen (zB bei Magnet- und Sauggreifern), Montage-, Verwendungs- und Wartungshinweise und der für die statische Prüfung verwendete Koeffizient?

 

 

 

 

Enthält die Betriebsanleitung eines Hebezeugs alle Angaben des Anhang I, 4.4.2 der MSV 2010?

 

 

 

 

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