10.1.1 Checkliste zur Inbetriebnahme und Verwendung
| ja | nein | nZ* |
Nur Personen mit gültiger Fahrbewilligung dürfen den Kran in Betrieb nehmen. |
|
|
|
Nur Personen mit gültigem Kranschein (wenn nach FK-V erforderlich) dürfen den Kran in Betrieb nehmen. |
|
|
|
Nur Personen mit Fahrbewilligung und Kranschein verfügen über einen Schlüssel zur Inbetriebnahme des Krans. |
|
|
|
Bei Nichtverwendung des Krans wird dieser immer abgeschaltet und der Schlüssel wird abgezogen. |
|
|
|
Der (persönliche) Schlüssel wird ordnungsgemäß verwahrt und nie weitergegeben. |
|
|
|
Ein allfälliger Verlust des Schlüssels wird unverzüglich der Betriebsleitung gemeldet. |
|
|
|
Die Ersatzschlüssel werden zentral verwaltet und ausgegeben. |
|
|
|