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Neu Dokument-ID: 947336

Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

6.5.1 Checkliste Manuelles Aufheben von Sicherheitsfunktionen

Manuelles Aufheben von Sicherheitsfunktionen

Erfüllt

Nicht erfüllt

Nicht relevant

Ist für bestimmte Arbeiten wie Einstellen oder Rüsten das Aufheben einer Sicherheitsfunktion nötig, werden die entsprechenden Gefahrteile stillgesetzt.

 

 

 

Das Aufheben der Sicherheitsfunktion erfolgt in Verbindung mit dem Betriebsartenwahlschalter.

 

 

 

Müssen gefahrbringende Teile bei aufgehobener Schutzeinrichtung weiter bedient werden, hat dies mit einer Handsteuerung zu geschehen.

 

 

 

Während der Handsteuerung ist ein automatischer Betrieb nicht möglich.

 

 

 

Die Handsteuerung erfolgt bei gleichzeitigen erhöhten Sicherheitsbedingungen wie Tippbetrieb oder verminderter Geschwindigkeit.

 

 

 

Der Zugang zu Gefahrenbereichen ist auf das absolut notwendige Minimum eingeschränkt.

 

 

 

In unmittelbarer Reichweite des Bedieners ist eine Not-Halt-Einrichtung angeordnet.

 

 

 

Die Gefahrenstellen können vom Steuerpult aus eingesehen werden.

 

 

 

Seitens des Arbeitgebers sind weitere geeignete Maßnahmen festgelegt und durchgeführt (zB Totmannschalter, siehe § 17 AM-VO).

 

 

 

Die Durchführung der Arbeiten wird überwacht (siehe § 17 AM-VO).

 

 

 

Die Personen sind erfahren und besonders unterwiesen (siehe § 17 AM-VO).

 

 

 

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