10.1.12 Checkliste Arbeiten mit Kranen in der Nähe von Freileitungen
| ja | nein | nZ* |
Vor dem Aufstellen des Kranes wird geprüft, ob sich im möglichen Schwenkbereich des Krans elektrische Freileitungen befinden. |
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Ist dies der Fall, muss während des ganzen Arbeitsvorganges der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden. |
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Bis 110 kV – Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern eingehalten |
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Bis 220 kV – Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern eingehalten |
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Bis 380 kV – Sicherheitsabstand von mindestens 4 Metern eingehalten |
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Bei Wind wird der Abstand entsprechend vergrößert (mögliches Ausschwenken der Leitungen). |
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Können die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, muss beim E-Werk ein Abschalten des Stromes erwirkt werden. |
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Die Verhaltensregeln beim Berühren von Freileitungen sind bekannt (vor allem: Kran nicht verlassen, nicht in die Stahlkonstruktion greifen!). |
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