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Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

10.1.12 Checkliste Arbeiten mit Kranen in der Nähe von Freileitungen

 

ja

nein

nZ*

Vor dem Aufstellen des Kranes wird geprüft, ob sich im möglichen Schwenkbereich des Krans elektrische Freileitungen befinden.

 

 

 

Ist dies der Fall, muss während des ganzen Arbeitsvorganges der vorgeschriebene Mindestabstand eingehalten werden.

 

 

 

Bis 110 kV – Sicherheitsabstand von mindestens 2 Metern eingehalten

 

 

 

Bis 220 kV – Sicherheitsabstand von mindestens 3 Metern eingehalten

 

 

 

Bis 380 kV – Sicherheitsabstand von mindestens 4 Metern eingehalten

 

 

 

Bei Wind wird der Abstand entsprechend vergrößert (mögliches Ausschwenken der Leitungen).

 

 

 

Können die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, muss beim E-Werk ein Abschalten des Stromes erwirkt werden.

 

 

 

Die Verhaltensregeln beim Berühren von Freileitungen sind bekannt (vor allem: Kran nicht verlassen, nicht in die Stahlkonstruktion greifen!).

 

 

 

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