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Christian Schenk | Muster | Technische Checkliste

2.4.1 Prüfung der elektrischen Maschinenausrüstung: Anforderungen an Ausrüstung und Bauteile

Rechts- und Normenverweise: §§ 42,45 AM-VO; Anhang III, 1.2. MVO; ÖNORM EN 60204-1; ev Explosionsschutzverordnung (ExSV); ÖNORM EN ISO 12100

Für jede Maschine, die ab dem 01.01.1995 in Verkehr gebracht wurde, müssen als Voraussetzung für die Inbetriebnahme gewisse gesetzliche Anforderungen an ihre Sicherheit erfüllt werden. Maschinen müssen der europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (in Österreich: der MSV 2010) bzw bei Inverkehrbringen ab 01.2027 der europäischen Maschinenverordnung 2023/1230/EU entsprechen.

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