6.7.1 Checkliste Anforderungen an berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen
Anforderungen an berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) | Erfüllt | Nicht erfüllt | Nicht relevant |
Die Anordnung von BWS muss so sein, dass Gefahrenbereiche nur durch das Schutzfeld hindurch erreicht werden können. |
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Bei Durchbrechen des Schutzfeldes wird die gefährliche Maschinenbewegung sofort abgeschaltet. |
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Die Sicherheitsabstände zu den Gefahrenstellen sind für den längstmöglichen Nachlauf ausgelegt. |
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Ein Umgehen der Schutzeinrichtung ist durch Lage und Anordnung der BWS unmöglich gemacht. |
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Zusätzliche Schutzeinrichtungen, wie Türen oder Schutzbleche, können nicht auf einfache Weise abmontiert oder geöffnet werden. |
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Durch BWS werden alle Arbeiten möglichst wenig behindert, es ist kein „Anreiz“ zum Manipulieren der BWS gegeben. |
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Die Montagehöhe ein- bis vierstrahliger Lichtschranken entspricht der ÖNORM EN 999. |
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Die Umgebungseinflüsse vor Ort (Staub, Fremdlicht, Spiegelungen ...) können keine Störungen oder Fehlfunktionen verursachen. |
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Es sind keine offensichtlichen Mängel oder Störeinflüsse erkennbar (zB verschmutzte Linsen, fehlende Schutzleiter). |
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Eine Wiederanlaufsperre nach Unterbrechung des Schutzfeldes ist gegeben und kann nicht auf einfache Weise umgangen werden. |
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Ist eine BWS nur als Absicherung eines Gefahrenbereichs konzipiert, darf kein Steuern mit der BWS erfolgen. |
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Ein zufälliges Aufheben der Schutzfunktion der BWS ist nicht möglich. |
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