9.15.2 Checkliste zu zusätzlichen Anforderungen für Hebezeuge für Personen
| Erfüllt | Teilweise erfüllt | Nicht erfüllt | Nicht zutreffend |
Ist der Lastträger, einschließlich aller Klappen und Luken, so konstruiert und gebaut, dass er entsprechend der zulässigen Höchstzahl beförderter Personen bzw der maximalen Tragfähigkeit den erforderlichen Platz und die erforderliche Festigkeit aufweist? |
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Sind die Betriebskoeffizienten gegenüber Hebezeugen, die keine Personen heben, zumindest verdoppelt? |
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Bei Verwendung von Seilen oder Ketten zur Aufhängung des Lastträgers: Sind mindestens zwei voneinander unabhängige Seile oder Ketten mit jeweils eigenen Befestigungspunkten vorhanden? |
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Ist der Lastträger so konstruiert und gebaut, dass die Personen im Lastträger über Stellteile zur Steuerung der Aufwärts- und Abwärtsbewegung verfügen? |
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Haben diese Stellteile Vorrang vor anderen Stellteilen für dieselbe Bewegung, Not-Halt-Geräte ausgenommen? |
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Erfordern diese Stellteile für die genannten Bewegungen eine kontinuierliche Betätigung (dh selbsttätige Rückstellung)? (Ausnahme: der Lastträger ist vollständig umschlossen) |
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Ist der Lastträger so konstruiert und kann er sich nur so bewegen, dass ein Herausstürzen von Personen nicht möglich ist? |
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Ist eine ausreichende Zahl geeigneter Befestigungspunkte für die zulässige Zahl beförderter Personen vorhanden und sind diese stark genug, um die Verwendung von persönlichen Absturzsicherungen zu ermöglichen? |
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Ist eine Bodenklappe, eine Dachluke oder eine seitliche Tür so konstruiert und gebaut, dass sie gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert ist? |
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Lassen sich Türen nur nach innen und Bodenklappen nur nach oben öffnen? |
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Ist der Lastträger mit einem Schutzdach (FOPS) ausgerüstet, wenn ein Risiko besteht, dass Gegenstände auf den Lastträger herabfallen? |
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Bei Lastträgern, die feste Haltestellen anfahren: Sind die Anforderungen nach 6.4 der MSV 2010 erfüllt? |
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Sind auf dem Lastträger die zulässige Zahl beförderter Personen und die maximale Tragfähigkeit angebracht und gut zu lesen? |
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