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Dokument-ID: 1033979
9.1 Drohnen-Abschuss (Judikaturbeispiel)
Zum Ausgangsverfahren
Am 16. Juli 2018 schoss ein Deutscher eine über seinem Grundstück fliegende Drohne mit einem Luftdruckgewehr ab. Der geschädigte Eigentümer der Drohne stellte einen Strafantrag gegen den Schützen, woraufhin die Staatsanwaltsschaft Dresden dem Schützen in einem Strafbefehlsantrag den Vorwurf der Sachbeschädigung gem §§ 303, 303c dtStGB zur Last legte.