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Karin Zahiragic | Muster | Formular

Fragebogen: Struktur des Nachhaltigkeitsmanagements in Unternehmen

Frage 1: Wird der Nachhaltigkeitsbericht im Unternehmen intern (durch eine eigene Abteilung oder durch beauftragte Personen) erstellt?

(Bitte kreuzen Sie die richtige Antwort an!)

 Intern

 Extern

Falls Sie mit „intern“ geantwortet haben, ersuche ich Sie, die Frage 2 zu beantworten.

Frage 2: Wer ist im internen Bereich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragt?

(Bitte kreuzen Sie die richtige Antwort an!)

Es existiert eine mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragte Abteilung.

Es gibt eine mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beauftragte Person.

Frage 3: Welche externe Einrichtung (Organisation) ist mit der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts beauftragt?

(Geben Sie den Namen und die Anschrift der externen Einrichtung [Organisation] an!)

Frage 4: Welche Abteilungen sind im internen Bereich des Unternehmens in die Nachhaltigkeitsberichtserstattung eingebunden?

(Bitte kreuzen Sie die richtige Antwort an!)

Rechnungswesen/Buchhaltung/Controlling

Marketing

Personalwesen

Sonstige Abteilung … (bitte geben Sie diese an)

Keine Abteilung

Frage 5: Werden die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewonnenen Informationen genutzt?

(Bitte kreuzen Sie die richtige Antwort an!)

ja

nein

Falls Sie mit „ja“ geantwortet haben, ersuche ich Sie, die Frage 6 zu beantworten.

Frage 6: In welcher Form werden die im Zuge der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewonnenen Informationen genutzt?

(Bitte geben Sie dazu nähere Angaben an!)

Frage 7: Wie hoch ist der Jahresumsatz, den das Unternehmen im Jahr 2020 gemacht hat?

(Bitte geben Sie einen Betrag an!)

Frage 8: Wie viele Mitarbeiter sind im Unternehmen beschäftigt?

(Bitte geben Sie die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter im Unternehmen an!)

Prüf- und Offenlegungspflicht Matrix

 

Anhang

Lagebericht

Nichtfinanzieller Bericht bzw nichtfinanzielle Erklärung

Prüfungspflicht

ja, für Kapitalgesellschaften
Ausnahme: kleine GmbHs, sofern diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften keinen Aufsichtsrat haben müssen (§ 268 UGB)

ja, für Kapitalgesellschaften
Ausnahme: kleine GmbHs, sofern diese aufgrund gesetzlicher Vorschriften keinen Aufsichtsrat haben müssen (§ 268 UGB)

nein

Offenlegungspflicht

ja

ja