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Die Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist jetzt „scharf“ geschaltet: Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen für das Geschäftsjahr 2024 erstmals verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben.
Aber auch wenn Ihre Firma weniger als 250 Mitarbeitende hat, sollten Sie sich jetzt mit diesem Thema befassen. Denn auch Geschäftspartner, Versicherungen und Banken fordern immer häufiger Nachhaltigkeitsberichte ein. Und mit dem vereinfachten Berichtsstandard VSME ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes für Klein- und Mittelbetriebe deutlich weniger aufwändig.
Holen Sie sich jetzt praxisgerechte Unterstützung, damit Sie alle für den Nachhaltigkeitsbericht relevanten Informationen effizient zusammentragen sowie rechtskonform dokumentieren können. Dabei hilft Ihnen die vielfach bewährte Arbeitshilfe „Praxishandbuch Nachhaltigkeitsberichterstattung“.
Ihre Vorteile:
Fachwissen plus Arbeitshilfen zum Sofort-Download
Neben umfassender Fachinformation profitieren Sie von einsatzfertigen Arbeitshilfen zum Sofort-Download, wie z.B. Checklisten und Textvorlagen.
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Die Betriebsanlage rechtskonform und effizient managen!
Zahlreiche neue Anforderungen an Verpackungen, Verpackungsabfälle und Meldepflichten!
Novelle der CLP-Verordnung seit Dezember 2024 in Kraft!
Änderung bei Förderungsmöglichkeiten und neue Anforderungen durch die NIS-2-Richtlinie!
Die Richtlinie CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist jetzt „scharf“ geschaltet: Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden müssen für das Geschäftsjahr 2024 erstmals verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht abgeben.
Aber auch wenn Ihre Firma weniger als 250 Mitarbeitende hat, sollten Sie sich jetzt mit diesem Thema befassen. Denn auch Geschäftspartner, Versicherungen und Banken fordern immer häufiger Nachhaltigkeitsberichte ein. Und mit dem vereinfachten Berichtsstandard VSME ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes für Klein- und Mittelbetriebe deutlich weniger aufwändig.
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