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Was ist technisches Risikomanagement?
Was ist technisches Risikomanagement und wie ist es anzuwenden? Anhand eines konkreten Beispiels zur Störungsbehebung an einer laufenden Maschine wird diese Thematik näher erläutert.
Das technische Risikomanagement ist in jedem Unternehmen, unabhängig der Branche, von wesentlicher Bedeutung. Der Grund dafür ist, dass jede Firma und jeder Betrieb mit unterschiedlichen Risiken zu tun hat. Es geht nicht nur darum, die Risiken, die ein Unternehmen hat, zu identifizieren, sondern es bedarf auch entsprechender Lösungen und Konzepte, um diesen Risikenzu begegnen.
Im folgenden Beitrag geht es aber nicht um eine ganzheitliche Betrachtung von Risiken, die für ein Unternehmen vorhanden sind, sondern es soll an einem Praxisbeispiel bei der Verwendung und dem Einsatz von Maschinenund Arbeitsmittelndiese Thematik des Risikomanagements erläutert und beschrieben werden.
Technisches Risikomanagement: Rechtliche Grundlagen
Wenn ein Betrieb Maschinen bzw verkettete Maschinen („Anlagen“) im Einsatz hat, dann ist es auch aufgrund der Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) gesetzlich gefordert, dass der Arbeitsgeber seinen Arbeitnehmer:innen nur Arbeitsmitteln zur Verfügung stellen darf, die sicher sind. Das bedeutete, dass der Arbeitgeber sich um die Gefährdungen, die von einer Maschine ausgehen, im Rahmen der im § 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) geforderten Arbeitsplatzevaluierung auseinandersetzen muss.
Die Durchführung einer Evaluierungist Teil des Risikomanagements eines Unternehmens. Der Arbeitgeber hat bei Maschinen das Schutzkonzept des Herstellers bzw Inverkehrbringers entsprechend zu überprüfen und in weiter Folge anhand der Betriebsanaleitung die einzelnen Lebensphasen, die mit einer Maschine durchgeführt werden, zu kontrollieren. In der Praxis werden oftmals Lebensphasen an Maschinen, wie die Behebung von Störungen, nicht mit einem entsprechenden Schutzkonzept vom Hersteller ausgeführt.
Warum ist eine Störungsbehebungan einer laufenden Maschine oft sinnvoll?
Eine Behebung einer Störung an einer Maschine kann in den meisten Fällen nur vorgenommen werden, wenn Restenergien vorhanden sind, damit das Bedienpersonalmögliche Bewegungen an Maschinen auch zu lokalisieren weiß. Ein Hineingehen in einem Gefahrenbereichbei laufender Maschine darf aber nur bei reduzierter Leistung und Geschwindigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass der Herstellerbzw Inverkehrbringerdie Betriebsart der Störungsbehebung auch so technisch vorsehen muss. Dies ist keine Forderung, die in einem Lastenheft zwischen Kunden und Lieferanten vereinbart werden muss, sondern, diese Forderung besteht aufgrund der gesetzlichen Verpflichtungen des Herstellers auf Basis der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Welche Maßnahmen sollten bei einer Störungsbehebung bei laufender Maschine gesetzt werden?
Im Rahmen der durchzuführenden Risikobeurteilung des Herstellers muss diese technische Maßnahme vor organisatorischen und persönlichen Maßnahmen vorgenommen werden. Das bedeutet im Konkreten bei der Durchführung einer Störungsbehebung bei laufender Maschine in einem Gefahrenbereich, muss der Hersteller eine technische Einrichtung, wie einen Tippschalter, ein Bedienpanelmit der Maschine mitliefern. Nur mit Hilfe dieser technischen Maßnahme ist die Maschine konform in Bezug auf eine Störungsbehebung ausgeführt.
In der betrieblichen Praxis werden häufig organisatorische Angaben in der Betriebsanleitungvom Hersteller, wie, dass eine Störungsbehebung einer Maschine nur im Stillstand vorgenommen werden darf, angeführt. Dies entspricht aber nicht den gesetzlichen Bestimmungen, weder der Herstellervorschrift noch der Anwendervorschrift.
Dieses Beispiel soll verdeutlichen, welche Risiken bei Maschinen und Arbeitsmitteln vorhanden sind und wie Betriebe damit umzugehen haben. Im Zuge des Seminars „Technisches Risikomanagement“ werden zahlreiche derartige Beispiele behandelt.