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Neu Dokument-ID: 1274614

Janine Koudela | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.11.1 Aufhebungsantrag des für tot Erklärten

Rechtliche Grundlagen

„§ 24 TEG (1) Wenn der für tot Erklärte persönlich vor Gericht erscheint und die Aufhebung der Todeserklärung verlangt, so hat das Gericht, falls die Identität des Antragstellers mit dem für tot Erklärten unzweifelhaft feststeht, ohne weiteres Verfahren die Aufhebung der Todeserklärung auszusprechen.

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