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Dokument-ID: 1286112
2.5 Verpachtung von Dachflächen von Mehrparteienhäusern zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen
Einführung
Heutzutage stellt die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen von Miethäusern oder Wohnungseigentumsanlagen keine Einzelerscheinung mehr dar, sondern zählt bereits zum üblichen Standard. Sobald eine Photovoltaikanlage am Dach eines Mehrparteienhauses installiert ist, treten folgende Fragen auf: Wer darf in Mehrparteienhäusern eine Photovoltaikanlage auf Dächern errichten? Was ist in diesem Zusammenhang alles zu beachten?