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Dokument-ID: 1047985
7.4.1 Auswirkungen des Kontaktrechts auf den Unterhalt
Das Wechselmodell besagt, dass beide Elternteile, die getrennt leben, die gemeinsamen Kinder in etwa gleichteilig – was den Zeitaufwand betrifft – betreuen. Das Kind hat kein „Heim der ersten Ordnung“, sondern wächst in zwei Haushalten auf.