4.2.1 Rechtsmittel im Verfahren über die Aufteilung
Da im Außerstreitverfahren über die Aufteilung mit Beschluss entschieden wird, ist das Rechtsmittel dagegen der Rekurs (§§ 45 ff AußStrG) binnen einer Frist von 14 Tagen. Die Frist läuft ab Zustellung des Beschlusses. Die Zustellung erfolgt regelmäßig über das WebERV. Das genaue Zustelldatum und die Zustellzeit erscheinen auf dem Ausdruck der gerichtlichen Entscheidung, und zwar links oben unter (Bereitgestellt: …). Das Gericht hat den Rekurs an die andere Partei des Außerstreitverfahrens zuzustellen mit dem Hinweis, dass eine Rekursbeantwortung erstattet werden kann (§ 48 AußStrG). Form und Inhalt des Rekurses regelt § 47 AußStrG.