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Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Leistungen und Leistungsbegrenzungen

Leistungsarten

Typische, auch in Spezialpolizzen geregelte Leistungen sind insbesondere:

  • Verfahrenskosten (Gerichts-, Verwaltungs- und Disziplinarkosten),
  • Rechtsanwaltskosten nach den Autonomen Honorar‑Kriterien (AHK) bzw RATG; bei Honorarvereinbarungen wird die Angemessenheit nach AHK bemessen,
  • Kosten der Verteidigung in Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren sowie in Strafvollstreckungsverfahren,
  • Kosten der anwaltlichen Vertretung bei Durchsuchungen und Beschlagnahmen,
  • Kosten der Verteidigung in Disziplinar- und Standesverfahren,
  • Zeugenbeistand bei Gefahr der Selbstbelastung,
  • Reisekosten des Rechtsanwalts und der versicherten Person,
  • Kosten von Sachverständigengutachten (oft zustimmungspflichtig),
  • Übersetzungs- und Dolmetscherkosten,
  • Kosten eines Kollisionskurators bei Interessenkollision,
  • Kosten eines Verteidigungskoordinators (zustimmungsabhängig),
  • Vorschuss auf Strafkaution (zB bis 50 % der Versicherungssumme, rückerstattungspflichtig).

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