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Dokument-ID: 1283517
8.6 Strafrechtsschutz aus anwaltlicher Sicht
Bedeutung für das Mandatsmanagement
Für österreichische Rechtsanwälte ist der Strafrechtsschutz zentral für:
- Deckungsprüfung und strategische Gestaltung der Deckungsanfrage (konkrete Schilderung des strafrechtlich relevanten Lebenssachverhalts, Zuordnung zu versicherten Delikten, Hervorhebung fahrlässiger Varianten),
- Sicherung von Honoraren und Vermeidung von Honorarverzögerungen durch frühzeitige und klar formulierte Honoraranforderungen,
- Umgang mit Deckungsablehnungen und Streit über die Auslegung von ARB und Sonderbedingungen.