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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

Einleitung

Definition Bildungseinrichtung • [Fußnote: Entnommen aus: Richtlinie „Brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Bildungseinrichtungen“ der Magistratsabteilung 37 mit der Aktenzahl MA37/1191583-2020, herausgegeben am 22. Dezember 2020.

Als Bildungseinrichtungen bzw Bildungsinstitutionen im Sinne der Richtlinie „Brandschutztechnische Sicherheitsstandards in Bildungseinrichtungen“ gelten Einrichtungen zum Lernen und Lehren sowie Einrichtungen, die entweder einer staatlichen oder kommunalen Verordnung folgend einen originären Bildungsauftrag besitzen oder denen ein indirekter Bildungsauftrag zugesprochen wird. Darunter fallen jedenfalls

  • Kindergärten (Kleinkindergruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, Familiengruppen) und Kindergruppen,
  • Schulen (zB Volksschulen, Mittelschulen, Neue Mittelschulen, Gymnasien, Fachschulen, berufsbildende Schulen wie HTL, HAS, HAK), jeweils einschließlich Nachmittagsbetreuung,
  • Hochschulen, Universitäten und
  • Institutionen der Erwachsenenbildung (zB Volkshochschulen)

Ein besonderes Thema im Bereich des Brandschutzes sind alle Überlegungen zum brandschutztechnisch sicheren Betrieb von Bildungseinrichtungen. Sie werden durch die üblicherweise hohe Anzahl von anwesenden Personen geprägt, die nicht immer über gute Ortskenntnisse verfügen. Auch ist der Eintritt einer Gefahr für viele Nutzer nicht selbst und rechtzeitig erkennbar. Zudem können sich in Bildungseinrichtungen Personen aufhalten, die nur eingeschränkt Gefahrensituationen in vollem Umfang und in ihrer vollen Tragweite erkennen und beurteilen können (zB Kinder).Auch mit der Anwesenheit bewegungseingeschränkter Personen (zB Rollstuhlfahrer) oder Personen mit geistigen Handicaps (zB in Sonderschulen) muss gerechnet werden. Die Selbstrettung aller Nutzer ist also nicht selbstverständlich. Brandschutz in Bildungseinrichtungen ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, die den Betreiber in hohem Maße fordert. Der Betreiber ist und bleibt letztverantwortlich für die Sicherheit in diesen Objekten.

Die Problemfelder bzw Risiken im Bereich des Brandschutzes bei Bildungseinrichtungen stellen sich folgendermaßen dar:

  • Platzmangel und dadurch falsche Nutzung von Gängen und Fluren (zB für Lagerungen)
  • häufige Nutzungsänderungen von Räumen und Gebäuden
  • ständig neue Nutzer (Schüler, Kinder, Personal etc)
  • Informationsdefizite bei den Nutzern
  • bauliche Mängel und Gefahrenmomente während der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
  • ineffektive Rettungsketten durch Informationsdefizite (Wer alarmiert? Wie wird alarmiert?)

Brandschutztechnische Beschreibung bzw Brandschutzkonzept • [Fußnote: Zum Brandschutzkonzept vgl Kapitel 3.4.

Die Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen stellt alle Beteiligten immer wieder vor große Probleme. Unterstützend kann eine brandschutztechnische Beschreibung oder ein Brandschutzkonzept erstellt werden. Speziell ein Brandschutzkonzept kann die richtigen und für den Betrieb notwendigen brandschutztechnischen Maßnahmen darlegen und dabei die technische Machbarkeit sowie die wirtschaftlichen bzw zumutbaren Möglichkeiten berücksichtigen.