2.9.1 Einleitung
Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 tritt an allen öffentlichen und privaten Schulen in Österreich das so genannte Kopftuchverbot gem § 43a Schulunterrichtsgesetz (SchUG) in Kraft. Die Regelung verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung von Mädchen, die Gleichstellung der Geschlechter und die soziale Integration zu fördern. Im Mittelpunkt stehen das Kindeswohl und die freie Entwicklung von Kindern. Darüber hinaus orientiert sich die Bestimmung an internationalen Verpflichtungen zur Gleichstellung und zur Überwindung diskriminierender Geschlechterrollen. • [Fußnote: Bildungsministerium, Rundschreiben Nr 1/2026, Umsetzung des Kopftuchverbots (§ 43a SchUG).]