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Dokument-ID: 1004629
1.3 Versorgungsbetriebe
Gem § 2 Abs 3 KStG gelten Versorgungsbetriebe in ihrer Gesamtheit als Betrieb gewerblicher Art, sofern sie der Bevölkerung dienen.
Die Tätigkeit eines Versorgungsbetriebs ist wie folgt eingeschränkt: