Neu
Dokument-ID: 1004808
7.6 Änderung und Widerruf der Rechnung
Eine Änderung der Rechnung hat zu erfolgen, wenn die Rechnungskriterien des § 11 Abs 1 UStG nicht erfüllt sind. Der Leistungsempfänger hat sein Recht auf eine formgerechte Rechnung notfalls im Zivilrechtsweg durchzusetzen.