Erhaltungsmaßnahmen an der technischen Ausrüstung
Auch die Erhaltungsmaßnahmen im Bereich der elektrotechnischen und maschinellen Betriebs- und Sicherheitsanlagen unterscheiden sich von jenen der konstruktiven Tunnelteile, da sie in den meisten Fällen nicht baulicher Natur sind (Ausnahme: Austausch bzw Erneuerung einer gesamten Anlage). Es werden daher folgende Erhaltungsmaßnahmen unterschieden:
- Laufende Wartung
- Austausch von Verschleißteilen
- Reinigung
- Reparatur von kleineren Anlageteilen
- Reparatur größerer Anlageteile (Revision, zB Lagertausch bei Ventilatoren)
- Austausch (Erneuerung und/oder Ertüchtigung) von Anlageteilen oder ganzer Anlagen (zB Belüftung)
Alle hier aufgelisteten Erhaltungsmaßnahmen haben den Zweck, die Anlage oder Teilanlage in einem funktionsfähigen Zustand zu halten und das Risiko eines Anlagenausfalls zu minimieren. Wie bereits erwähnt, spielt dabei die Verfügbarkeit von Ersatzteilen eine wesentliche Rolle, sodass bei Nichtverfügbarkeit von Ersatzteilen aus der Sicht der Funktionstüchtigkeit oft Erneuerungen vorgenommen werden müssen, obwohl der Zustand den Betrieb der Anlage noch ermöglichen würde. Es ist auch sinnvoll und zweckmäßig, für bestimmte Anlagenteile Ersatzteillager anzulegen, sodass einerseits eine längere Nutzung der Anlage sichergestellt werden kann, andererseits aber auch ein rascher Austausch und somit eine schnelle Wiederherstellung der Funktionalität sichergestellt werden kann.
Die Überprüfung der Funktionalität erfolgt sowohl in Form von Funktionstests im Feld als auch über die Tunnelzentrale bzw Tunnelwarte, wo bei moderneren Anlagen (sind heute der Regelfall) automatisiert (über entsprechende Sensoren und Sonden) die entsprechenden Daten abgefragt werden können.
Die Durchführung der Erhaltungsmaßnahmen an den einzelnen Anlagen der elektrotechnischen und maschinellen Betriebs- und Sicherheitsanlagen hat durch entsprechende, gut geschulte Fachleute zu erfolgen (Elektriker, Elektrotechniker, Systemtechniker, Schlosser etc) und sollte auch mit den Fachleuten im Rahmen der Detailplanung bzw des Tunnelbetriebes abgestimmt werden.
Im Fall einer Durchführung unter Verkehr ist bei Eingriff in betriebs- und sicherheitskritische Komponenten auf die Einhaltung der minimalen Betriebsbedingungen zu achten. Es empfiehlt sich vor allem im Rahmen der Tunnelreinigung bzw -wäsche auch jene Wartungsarbeiten vorzunehmen, die einen Einfluss auf die Verfügbarkeit der Tunnelanlage haben.
Erhaltungsmaßnahmen an einem Gewerk sind oft nicht ohne Maßnahmen an anderen Gewerken möglich, auch wenn diese selbst keinen Erhaltungsbedarf aufweisen. Derartige Kollateralmaßnahmen können für den Gesamtaufwand jedoch relevant sein. Solche Wechselwirkungen bestehen nicht nur innerhalb der elektromaschinellen Gewerke, sondern auch zu baulich-konstruktiven Elementen. Für eine maßvolle Erhaltungsplanung ist daher ein gutes interdisziplinäres Verständnis dieser Abhängigkeiten der Gesamtanlage unverzichtbar.
Bei allen Anlagen ist zu berücksichtigen, dass Eingriffe in Gewerke oder Gewerkgruppen aus rechtlichen Gründen auch eine Ertüchtigung oder Erneuerung auslösen können. Dies betrifft vor allem Anlagen, die unter das Elektrotechnik-Gesetz bzw dazugehörige Verordnungen fallen, da der Anlagenverantwortliche einen sicheren Betrieb gemäß den geltenden Bestimmungen – insbesondere im Sinne der Arbeitssicherheit – sicherstellen und dokumentieren muss.