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Dokument-ID: 1273281
2.4 Treuhandverhältnisse im Finanzstrafrecht
In Verbindung mit verdeckten Treuhandverhältnissen ist die Frage nach einer eventuellen finanzstrafrechtlich bedeutsamen Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem § 119 BAO zu stellen.