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Dokument-ID: 833870
2.8 Schutzmaßnahmen als Konsequenz der Evaluierung
Basis-Hygienemaßnahmen
Mit Basis-Hygienemaßnahmen sind allgemeine Maßnahmen gemeint, die beim Umgang mit Chemikalien beachtet werden müssen (siehe auch Informationen im Sicherheitsdatenblatt). Egal, welche Produkte verwendet werden, es sollte am Arbeitsplatz nicht getrunken, gegessen oder geraucht werden.