2.5 Datenschutzmaßnahmen
Datenschutz-Maßnahmen | Erfüllt |
Von den Datenschutzzielen werden notwendige, geeignete und angemessene Maßnahmen zur Erreichung der Ziele abgeleitet. Die Eignung und Angemessenheit der Maßnahmen bestimmt sich nach ihrer Wichtigkeit für die Erreichung der Unternehmensziele, nach dem jeweiligen Stand der Technik, nach dem Kosten, die mit einer Implementierung der Maßnahme im Unternehmen einhergehen, nach Art, Umfang, Umstände und Zweck der Datenverarbeitung sowie nach der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen. | |
Maßnahmen können beispielsweise sein: |
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Sicherstellung der Verfügbarkeit durch Maßnahmen in Bezug auf Haltbarkeit und Aufbewahrung von Datenträgern Einschränkung der Verfügbarkeit zur Sicherstellung der Vertraulichkeit Redundanz Verfahren zur Gewährleistung, dass der Zugang zu Daten bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden kann (Backups, Ausweichzentren) etc | |
Sicherstellung der Vertraulichkeit durch Nutzung anonymer Daten Verschlüsselung der Daten in einer Stärke je nach Schutzbedarf Datenverarbeitung auf unterschiedlichen Systemen Trennung von Datenbeständen Zutrittskontrollen, Zugangskontrollen, Zugriffskontrolle Weitergabekontrollen Protokollierung von Zugriffen Zugriffskontrollen etc | |
Sicherstellung der Integrität personenbezogener Daten durch Technischer Schutz vor Manipulation der Daten Einschränkung der Schreibrechte Regelmäßige Integritätsprüfungen Festlegung von Referenzwerten Hash-Wert-Vergleich etc | |
Transparenz der Datenverarbeitung durch Dokumentation der Verfahren und Prozesse Dokumentation der eingesetzten Systeme Protokollierung der Datenverarbeitung etc | |
Sicherstellung der Zweckbindung der Datenverarbeitung Personenbezogene Datenverarbeitungen müssen so eingerichtet sein, dass deren Daten nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand für einen anderen als den ausgewiesenen Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden können. Maßnahmen, die sicherstellen, dass ein eindeutiger, legitimer und festgelegter Zweck der Datenverarbeitung vorliegt Maßnahmen, die sicherstellen, dass im Falle der Weiterverarbeitung von Daten, der Weiterverarbeitungszweck mit dem ursprünglichen Erhebungszweck vereinbar ist Abschluss von Vereinbarungen mit Auftragsverarbeitern etc | |
Gewährleistung der Betroffenenrechte Zuständigkeit und Prozesse im Unternehmen hinsichtlich der Wahrnehmung von Betroffenenrechten Sperr- und Widerspruchshinweise Löschung bei unrechtmäßiger Verarbeitung Schutz vor versehentlicher Rückeinspielung von Daten etc | |