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Dokument-ID: 1019782
11.1 Meldung eines Data Breach bei der DSB
A. Vertraulichkeit
Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen durch:
Schlüssel | Magnet- oder Chipkarten |
Elektrische Türöffner | Portier |
Sicherheitspersonal | Alarmanlagen |
Videoanlage | Einbruchshemmende Fenster und/oder Sicherheitstüren |
Anmeldung beim Empfang mit Personenkontrolle | Begleitung von Besuchern im Unternehmensgebäude |
Tragen von Firmen-/Besucherausweisen | Sonstiges: |