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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1.5 Auflösung OG

Allgemeines

Die Auflösungsgründe einer OG sind in § 131 UGB geregelt. Eine Auflösung tritt insbesondere ein durch:

  • Ablauf einer vereinbarten Dauer,
  • Beschluss der Gesellschafter,
  • Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder – bei fehlendem kostendeckenden Vermögen – rechtskräftige Nichteröffnung bzw Aufhebung des Insolvenzverfahrens,
  • Insolvenz eines Gesellschafters, sofern keine Fortsetzung mit den übrigen Gesellschaftern vorgesehen ist,
  • Tod eines Gesellschafters, sofern keine Fortsetzungsklausel besteht,
  • Kündigung oder
  • gerichtliche Entscheidung, insbesondere aufgrund einer Auflösungsklage.

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