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Dokument-ID: 1166120
1.2.2 Arbeitnehmerveranlagung
Der angestellte Arzt
Da seit einigen Jahren Ärzte von anderen Ärzten unter gewissen Voraussetzungen angestellt werden dürfen, entscheiden sich immer mehr Ärzte für diese Art der Anstellung. Dadurch erzielen sie Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie müssen daher auch keine jährliche Einkommensteuer beim Finanzamt abgeben, sofern sie ausschließlich nur nichtselbstständig tätig sind und sonst keine anderen Einkünfte erzielen.