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Dokument-ID: 1277151
13.10 Meldeverstöße ÖGK
Allgemeines
Dienstgeber müssen die folgenden Fristen einhalten, damit gewährleistet wird, dass die Versicherten die benötigten Leistungen schnellstmöglich in der richtigen Höhe in Anspruch nehmen können. Erfolgt die Meldungserstattung nicht/nicht fristgerecht, fallen Säumnis- bzw Beitragszuschläge an.