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Dokument-ID: 987523
3.2.3 Kollektivvertrag und Entgelt
Definition Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer schriftlich abgeschlossen werden. Kollektivverträge haben normative Wirkung, dh sie kommen ähnlich einem Gesetz auf Dritte zur Anwendung, die nicht unmittelbare Vertragsparteien des Kollektivvertrages sind.