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Dokument-ID: 1128939
13.1.2 Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig Beschäftigte sind Angestellte, deren Bruttomonatsgehalt unter der Geringfügigkeitsgrenze iHv EUR 551,10 (Wert 2025 und 2026) liegt. Geringfügig Beschäftigte sind nicht kranken- und pensionsversichert. Sie unterliegen nur der Unfallversicherungspflicht.